Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Maschinisten-Dienstleistungen ohne eigenen Fuhrpark
PRO LIFT&ROLL – Kran-Service & Spezial-Transporte, René Lubowitzki
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und René Lubowitzki, PRO LIFT&ROLL – Kran-Service & Spezial-Transporte, über die Erbringung von Maschinisten-Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Dienstleistungen als Maschinist (Bedienung von Kranen, Transportfahrzeugen, Arbeitsbühnen, Staplern und vergleichbaren Maschinen).
Der Auftragnehmer stellt keine eigenen Fahrzeuge oder Maschinen. Die Bedienung erfolgt ausschließlich auf Maschinen des Auftraggebers oder von diesem beauftragter Dritter.
Tätigkeiten als Spediteur, Frachtführer oder Beförderungsverträge sind nicht Vertragsgegenstand.
Der Auftraggeber stellt alle für den Einsatz notwendigen Maschinen, Fahrzeuge, Ausrüstung und Genehmigungen bereit.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für Zulassung, Wartung, Einsatzbereitschaft, Versicherung und Betriebssicherheit der eingesetzten Maschinen/Fahrzeuge.
Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, insbesondere Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Verkehrssicherungspflichten. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen und behördliche Genehmigungen sind durch den Auftraggeber rechtzeitig zu veranlassen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten, sorgfältigen und sachgemäßen Bedienung der überlassenen Maschinen.
Er beachtet die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften am Einsatzort.
Offensichtliche Mängel oder Gefahren meldet der Auftragnehmer unverzüglich dem Auftraggeber.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers oder nach individueller Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie die einmalige Pauschale von 40 €.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt, jedoch höchstens bis zur Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Diese beträgt derzeit 10.000.000 € je Schadenereignis für Personen- und Sachschäden sowie 2.000.000 € für Vermögensschäden, begrenzt auf das Dreifache pro Versicherungsjahr.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Auftragnehmer stellt keine eigenen Maschinen oder Fahrzeuge. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für deren Einsatzbereitschaft, Wartung, Zulassung, Versicherung und Betriebssicherheit.
Das Risiko für Lasten, Transportgut und die Durchführung des Einsatzes liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt ausschließlich die Bedienung der bereitgestellten Maschinen und keine Transport- oder Beförderungsverträge.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen (außer bei Vorsatz).
Für Schäden an den vom Auftraggeber bereitgestellten Maschinen/Fahrzeugen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung (AXA) mit folgenden Deckungssummen je Schadenfall:
– 10.000.000 € für Personen- und Sachschäden
– 2.000.000 € für Vermögensschäden
– einschließlich Umwelthaftpflicht und bestimmter Vermögensschäden
Für alle vom Auftraggeber bereitgestellten Maschinen und Fahrzeuge (Autokrane, Tieflader, Arbeitsbühnen, Teleskoplader etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf eigene Kosten eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Maschinenbruch-/Kaskoversicherung einschließlich Bedienfehlerdeckung bereitzustellen.
Der Auftragnehmer ist in die Maschinenbruchversicherung des Auftraggebers einschließlich Bedienfehlerdeckung als mitversicherte Person eingeschlossen.
Die Versicherungen des Auftraggebers schließen Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer aus, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Selbstbehalte trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese aus dem Betrieb der bereitgestellten Maschinen/Fahrzeuge resultieren, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Auftraggeber weist die bestehende Deckung durch Vorlage einer Versicherungspolice vor Einsatzbeginn nach.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, behördliche Anordnungen), die die Leistungserbringung verhindern oder erheblich erschweren, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
Kündigt der Auftraggeber einen bestätigten Einsatz, gelten die Stornobedingungen gemäß Preisliste. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.